DGUV Vorschrift 3 Elektrotechnische Prüfung

Durch die Änderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in die Hauptprüfung integriert. Diese wird überwiegend durch die ZÜS mit durchgeführt, jedoch nicht in vollem Umfang. Die zuständigen Überwachungsstellen prüfen im Allgemeinen nur zugängliche Steckdosen und den Sicherheitskreis. Eine Aufzugsanlage umfasst jedoch einige Stromkreise und Klemmstellen mehr, welche nicht bei diesen Prüfungen besichtigt, gemessen und dokumentiert werden. Das ist ein Risiko für Betreiber, insbesondere, wenn es um den Brandschutz geht.

Vollständige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

DAS-Aufzüge bietet ihnen eine vollständige elektrotechnische Prüfung ihrer Aufzugsanlagen an. Dabei halten wir uns an die Richtlinien, Verordnungen und Vorschriften gemäß DGUV und DIN VDE 0100 / 0105. Diese Leistung ist unabhängig von Hersteller oder Servicevertrag erbringbar. Sie erhalten eine Dokumentation mit der Aussage über die elektrotechnische Betriebssicherheit ihrer Aufzugsanlage.

Prüffristen gemäß DGUV V3

  • elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel - 4 Jahre
  • elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art - 1 Jahr (Dazu zählen z.B. Baustellen, Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten, Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien)

 

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