Wartung für Aufzüge
Alle Leistungen der Aufzugswartung werden nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und nach den Richtlinien der DIN EN ISO 13015 erbracht.
Im Rahmen eines Wartungsvertrags mit DAS-Aufzüge werden verschiedene Tätigkeiten ausgeführt:
- Reinigung der Aufzugsanlage (besenrein)
- vorhandene Bauteile im Aufzugsschacht
- Maschinenraum / Triebwerkraum
- Kabinendach
- Schachtgrube
- Kontrolle und Prüfung
- aller vorhandenen Sicherheitseinrichtungen
- Überprüfung sämtlicher Sicherheitskontakte
- Sichtprüfung der Tragseile
- Führungen / Führungsspiel
- Sichtprüfung Steuerung / Schaltgeräte
- Ölstande (Getriebe, Hydrauliktank, Führungen etc.)
- Funktion von Bedienelementen und Anzeigen
- Justierungen / Einstellungen
- Triebwerksbremse
- Schalt- und Steuertechnik
- Haltegenauigkeiten (Bündigkeit)
- Türantrieb
Weiterhin erfolgt ein Vergleich des Istzustandes mit dem Sollzustand der Aufzugsanlage. Festgestellte Mängel werden durch unsere Kundendienstmonteure dokumentiert und in einem detaillierten Bericht zusammengefasst.
Weitere Spezifizierungen zum Umfang der Wartungsarbeiten können in individuellen Verträgen bestimmt werden. Erweiterte Umfänge stehen in unseren Teilunterhaltung- und Vollunterhaltung-Wartungsverträgen zur Verfügung.
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