Aufzugsnotruf

Betreiber von Aufzugsanlagen mit denen Personen befördert werden, müssen die Befreiung von eingeschlossenen Personen innerhalb von 30 Minuten gewährleisten. Sofern dies nicht eigenständig oder durch einen geschulten Aufzugswärter geschehen kann, muss ein Notrufleitsystem nach der Norm EN 81-28 vorhanden sein.

Betreiberpflichten

DAS-Aufzüge bietet den Notrufservice für eine normgerechte Pflichterfüllung für sie als Betreiber. Der Aufzugsnotruf funktioniert unabhängig von Aufzugsherstellern und -anbietern. Sie erhalten eine kundenorientierte und zuverlässige Aufzug Notruf Lösung.

Bei einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung mit der sicherheitstechnischen Bewertung nach § 15 (Personenaufzug) durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) wird das Fehlen eines Notrufsystems mit der höchsten Risikostufe beurteilt.

Geprüft wird nach

  • TRBS 1111 (Technische Regeln für Betriebssicherheit - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung)
  • DIN EN 81-80:2004-02 (Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge)

24 Stunden Notruf und Notrufleitwarte für Aufzüge

Innovative Lösungen für Aufzugsnotrufe werden durch DAS-Aufzüge bereitgestellt und minimieren ihr Risiko. Die Notrufleitwarte ist 24 Stunden besetzt und erfüllt gemäß dem hinterlegten Notfallplan ihre Aufgaben und führt im Ernstfall auch die Notbefreiung durch.

Kontaktaufnahme