Technische Prüfungen durch die Zuständigen Überwachungsstellen (ZÜS)
Alle Aufzüge gelten als überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen. Dazu zählen auch Plattform- und Treppenlifte mit mehr als 3 Meter Förderhöhe. Gemäß §15 der Betriebssicherheitsverordnung sind überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen prüfpflichtig und dürfen nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden.
Technische Prüfungen durch die ZÜS
- die erste Prüfung erfolgt bei Erstinbetriebnahme / Inverkehrbringen oder nach wesentlichen Änderungen der Aufzugsanlage
- die erste wiederkehrende Prüfung erfolgt bei überwachungsbedürftigen Aufzuganlagen in der Regel nach einem Jahr (Zwischenprüfung)
- die zweite wiederkehrende Prüfung ist die sogenannte Hauptprüfung und findet jedes zweite Jahr statt
Der DAS Aufzugsservice bietet ihnen dafür Hilfestellung an. Wir assistieren bei der Erstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen sowie bei der Durchführung und Abwicklung mit einer zugelassenen Überwachungsstelle (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ etc.).
Unterschiedliche Aufzüge - unterschiedliche Prüfintervalle
Im maximalen Abstand von zwei Jahren erfolgt die Hauptuntersuchung für folgende Aufzugsanlagen:
- Personenaufzug
- Lastenaufzug mit Personenbeförderung
- Umlaufaufzug (Paternoster)
- Bauaufzug mit Personenbeförderung
Die Zwischenprüfung wird jährlich zwischen den Hauptprüfungen fällig.
Im Abstand von maximal zwei Jahren erfolgt die Hauptuntersuchung für folgende Anlagen mit einer möglichen Absturzhöhe von mehr als drei Metern:
- Treppenlift
- Plattformlift (Behindertenaufzug, Behindertenhubbühne)
- Treppenschrägaufzug
- Befahranlage in einer Windenergieanlage
- Fassadenaufzug (Fassadenbefahranlage)
Die Zwischenprüfung wird jährlich zwischen den Hauptprüfungen fällig.
Für Anlagen mit einer möglichen Absturzhöhe unter drei Metern werden die Prüfintervalle für die Hauptuntersuchung vom Betreiber festgelegt, dies gilt für:
- Treppenlift
- Plattformlift (Behindertenaufzug, Behindertenhubbühne)
- Treppenschrägaufzug
- Fassadenaufzug (Fassadenbefahranlage)
Ebenfalls werden die Prüfintervalle für die Hauptuntersuchung durch den Betreiber der Anlage für folgende Anlagen festgelegt:
- Güteraufzug
- vereinfachten Güteraufzug
- Behälteraufzug (Mülltonnenaufzug)
- Kleingüteraufzug
DAS-Aufzüge Prüfungsservice
DAS-Aufzüge bietet für Betreiber von Aufzugsanlagen einen Service zur Abdeckung aller bei der Abwicklung von technischen Prüfungen anfallenden Aufgaben und Tätigkeiten.
- Übernahme der Aufgaben / Hilfestellungen zu den wiederkehrenden Prüfungen und Zwischenprüfungen
- Terminverfolgung und Terminabsprachen für fällige Prüfungen mit der ZÜS
- Auswertung / Analyse der Prüfprotokolle
- Dokumentation und schriftliche Benachrichtigung über die Ergebnisse der technischen Prüfung
- Unterbreitung von Vorschlägen zur Abstellung eventuell festgestellter Mängel
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