Herzlich Willkommen in Dresden
Ab sofort erreichen Sie uns in unserem neuen Büro in Dresden.
DAS-Aufzüge
Reisewitzer Str. 80
01159 Dresden
Telefon: 0351 16083939
Ihr neuer Aufzug wird für Sie und Ihre Bedürfnisse montiert. Dabei können Architektur, Funktionalität und Bauweise angepasst werden. Das heißt für Sie größtmögliche Vielfalt Ihrer Aufzugsanlage. Die bestmögliche Sicherheit erhalten Sie durch qualitativ hochwertige Komponenten nach den gültigen Normen …
Alle Leistungen der Aufzugswartung werden nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und nach den Richtlinien der DIN EN ISO 13015 erbracht.
Im Rahmen eines Wartungsvertrags mit DAS werden verschiedene Tätigkeiten ausgeführt.
Betreiber von Aufzugsanlagen mit denen Personen befördert werden, müssen die Befreiung von eingeschlossenen Personen innerhalb von 30 Minuten gewährleisten. Sofern dies nicht durch eigenständig oder durch einen geschulten Aufzugswärter geschehen kann, muss ein Notrufleitsystem vorhanden sein.
Alle Aufzüge gelten als überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen. Dazu zählen auch Plattform- und Treppenlifte mit mehr als 3 Meter Förderhöhe. Gemäß §15 der Betriebssicherheitsverordnung sind überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen prüfpflichtig und dürfen nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden.
DAS-Aufzüge erbringt Reparaturen nach den gültigen Normen und Richtlinien. Bei uns erfolgt eine Ersatzteil- oder Reparaturanfrage direkt beim zuständigen Ansprechpartner. Unsere ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeiter haben das Know-How sie bedarfsgerecht vor Ort zu beraten und die richtige Lösung zu finden.
Durch die Änderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in die Hauptprüfung integriert. Eine Aufzugsanlage umfasst jedoch einige Stromkreise und Klemmstellen mehr, welche nicht bei diesen Prüfungen besichtigt, gemessen und dokumentiert werden. Das ist ein Risiko für Betreiber, insbesondere, wenn es um den Brandschutz geht.